Deutschland: Strenge Einreisebestimmungen für Virusvariantengebiete gelten auch für TransportarbeiterPersonen, die nach Deutschland einreisen, nachdem sie sich
in den letzten 10 Tagen davor in einer Region aufgehalten haben, die als
Virusvariantengebiet eingestuft ist, benötigen einen
negativen PCR-Test. Dieser darf maximal 48 Stunden alt sein. Wie die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) berichtet, sind
Antigen-Schnelltests nicht mehr zulässig. Es gibt
keine Ausnahmeregelung für den Transportbereich.
Stand 23. Dezember ist das Vereinigte Königreich das einzige Land, welches als Virusvariantengebiet eingestuft wurde. Aufgrund der raschen Ausbreitung der „Omikron“-Corona-Variante könnten jedoch bald auch andere Länder betroffen sein.
Einreise von Fahrpersonal aus Nichtrisiko- und Hochrisikogebieten
Berufskraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die sich in den letzten zehn Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können problemlos einreisen. Es gibt keine Registrierungspflicht und auch keine Quarantäne. Die für alle übrigen Einreisenden geltende Verpflichtung, einen negativen Antigen- oder PCR-Test mitzuführen oder den Nachweis über eine Impfung oder Genesung zu erbringe entfällt ebenfalls.
Zu den Einreisebestimmung aus Virusvariantengebieten